Wenn Sie Fieber haben, sind Sie fraglos krank und können nach Hause gehen. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit (Art. 324a OR). Sie benötigen wie immer ein Arztzeugnis. Sie sollten beim Arzt telefonisch einen Termin vereinbaren. sodu.ch
Rufen Sie Ihren Arzt an, er wird eine Diagnose stellen und Ihnen erklären, was zu tun ist. Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Ihrem Arbeitgeber die Ursachen Ihrer Krankheit mitzuteilen, sollten Sie ihn informieren, wenn Sie mit dem Coronavirus infiziert sind, damit er die notwendigen Hygienemassnahmen vorkehren kann.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis ab dem ersten Tag verlangen. Teilen sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, dass Sie aufgrund der besonderen Situation noch kein Arztzeugnis erhalten haben, dies aber so schnell wie möglich nachholen. Um eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), dass bei der Einforderung eines Arztzeugnisses Kulanz gelten sollte. Es sollte frühestens ab dem 5. Tag eingefordert werden.
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