Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Sie geschäftlich reisen müssen und Ihr Arbeitgeber Sie dazu auffordert, müssen Sie die Anordnungen des Arbeitgebers grundsätzlich befolgen, solange die Behörden keine Reisebeschränkungen erlassen haben. Wenn eine Reisewarnung des zuständigen Schweizer Bundesamtes resp. des Amtes am Zielort vorliegt, kann ein Arbeitnehmer die Dienstreise unter Berufung auf die Reisewarnung verweigern.
Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich in einem Risikogebiet verschlimmern könnten darf Sie der Arbeitgeber nicht in ein Risikogebiet auf Geschäftsreise schicken, denn er ist nach Art. 328 OR zum Schutz der Persönlichkeit seiner Arbeitnehmenden verpflichtet. sodu.ch
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