Nein. Im Bereich des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung entscheiden die staatlichen Behörden, nicht Privatpersonen (wie z.B. die Arbeitgeber). Halten Sie sich an die Weisungen des Kantonsarztes, des Bundesamtes für Gesundheit und des Departements für auswärtige Angelegenheiten.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen allerdings mitteilen, dass Sie für eine gewisse Zeit nicht mehr zur Arbeit erscheinen dürfen. Er muss Ihnen während dieser Zeit den Lohn zahlen. sodu.ch
Je nachdem. Ist der Ort, wo Sie sich befinden, von den Behörden unter Quarantäne gestellt worden, haben Sie Anspruch auf Lohnzahlung. Sitzen Sie jedoch ohne behördlichen Beschluss fest, haben Sie keinen Lohnanspruch und müssen selber das Risiko tragen, dass Sie nicht rechtzeitig aus den Ferien zurückkehren konnten. Zum Beispiel: Die Fluggesellschaft, bei der Sie gebucht haben, hat von sich aus entschieden, bis auf weiteres keine Flüge mehr in die Schweiz durchzuführen. sodu.ch
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